Landratsamt genehmigt O2-Sendemasten auf Täbinger Hörnle
Eine Frage des Umgangs
Wie zu erwarten war, hat das Landratsamt die Genehmigung für den Bau eines Sendemasten auf dem Täbinger „Hörnle“ nun erteilt. Die Stadt kündigt Widerspruch gegen den Bescheid an.
Gestern teilte uns das Landratsamt schriftlich folgenden Sachverhalt mit: „Der Sendemast der Telefonica O2 GmbH & Co. OHG auf Gemarkung Rosenfeld-Täbingen ist mit baurechtlicher Entscheidung des Landratsamtes Zollernalbkreis vom 22. September 2010 genehmigt worden. Der Gemeinderat der Stadt Rosenfeld hatte dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen versagt. Das Landratsamt hat nun das fehlende Einvernehmen der Stadt Rosenfeld mit Erteilung der Baugenehmigung ersetzt.
Nach Änderung der Landesbauordnung hat die untere Baurechtsbehörde die Verpflichtung, eine – nach ihrer Rechtsauffassung – unberechtigte Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens zu ersetzen. Die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens wurde im Wesentlichen mit einer nach Auffassung der Stadt Rosenfeld unzureichenden Prüfung von Alternativstandorten begründet.
Der Standort des Sendemasts im Gewann 'Hörnle' ist im Außenbereich privilegiert zulässig. Im Verfahren konnte die Firma O2 eine Alternativenprüfung vorlegen, welche vom Landratsamt anerkannt wurde. Gleichzeitig haben auch die beteiligten Fachbehörden dem Bauvorhaben zugestimmt und bestätigt, dass keine wesentlichen öffentlichen Belange, die eine Ablehnung des Bauvorhabens rechtfertigen würden, beeinträchtigt sind. Die für Sendemasten notwendige Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur mit den maximal zulässigen Strahlungswerten wurde vom Bauherrn vorgelegt.“
Für die Rosenfelder und die Täbinger kommt der Bescheid nicht überraschend, denn es fanden auf der Kreisbehörde mehrere Gespräche mit Stadtchef Thomas Miller und dem Vertreter der Täbinger Bürgerinitiative gegen den Sendemasten, Karsten Fritz, statt. Dabei hatten Landrat Günther-Martin Pauli und sein erster Landesbeamter Matthias Frankenberg den Rosenfeldern erklärte, dass die Firma O2 einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung hat und das Einvernehmen durch das Landratsamt ersetzt werden muss. Täbingens Ortsvorsteher Erhardt Sautter hat dieses niederschmetternde Gesprächsergebnis bereits in der Sitzung am vergangenen Donnerstag bekantgegeben.
Auf dem Rosenfelder Rathaus lag gestern noch kein Bescheid von der Kreisbehörde vor. Bürgermeister Thomas Miller reagierte jedoch nicht überrascht auf die schlechte Nachricht: „Damit war zu rechnen. Dem Landratsamt sind auch die Hände gebunden, denn Gesetz ist Gesetz.“ Der Bürgermeister sieht den Fehler auf Bundesebene. Es gibt wohl eine Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden über ein Mitspracherecht der Kommune bei solch weit reichenden Entscheidungen, das wohl „fixiert, aber kein Gesetz ist“. Aus diesem Grund überlegt die Stadt ernsthaft, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. „Schließlich müssen wir auch an höherer politischer Stelle aufzeigen, dass hier etwas schief läuft“, ist Miller entschlossen und fügt noch erbost an: „Das ist auch eine Frage des Umgangs.“
Quelle: Zollern-Alb-Kurier vom Do 23.09.2010
Verfasser: Rosalinde Conzelmann